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neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ab dem 15.05.2021

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Ab dem 11.06.2021 entfällt die Testpflicht. Grundlage dafür ist, das die Inzidenzwerte von NRW auf Stufe 1 gesetzt wurden.

Hier ein Auszug aus der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) Vom 26. Mai 2021 in der ab dem 10. Juni 2021 gültigen Fassung

 

§ 14 Sport (4) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 sind zusätzlich zulässig:  Unter Punkt 6. wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, bei der Sportausübung der Verzicht auf Negativtestnachweise.