Coronaschutzverordnung ab dem 20.08.2021

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung vom 17. August 2021 veröffentlicht. Sie tritt am 20. August 2021 in Kraft und gilt bis vorerst zum 17. September 2021.

 Die wichtigsten Punkte auf einen Blick: 

  • Die bisher bekannten Inzidenzstufen entfallen und es gibt nur noch einen maßgeblichen Inzidenzwert: 35. Beim Übersteigen der 7-Tage-Inzidenz von 35 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort die „3G-Regel“. Wird der Wert auch im Landesdurchschnitt überschritten, gilt die „3G-Regel“ landesweit. 

  • Für den Sport in Innenräumen wird ab einer Inzidenz von 35 ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt) benötigt. Vollständig Geimpfte und Genesene benötigen keinen Testnachweis.